Ablauf und Kosten einer Lerntherapie
Unsere Lernberatung richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
die Unterstützung beim Lernen, Organisieren oder Strukturieren benötigen –
ohne dass eine diagnostizierte Teilleistungsstörung oder Lerntherapie im engeren Sinne erforderlich ist.
Ziel ist es, Lernprozesse zu verstehen, passende Strategien zu entwickeln
und wieder Freude und Vertrauen ins eigene Lernen zu gewinnen.
Erstgespräch – Orientierung und Information
Das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenlos. Dieses kann persönlich bei uns vorort oder per Videokonferenz stattfinden. Hier informieren wir über die Möglichkeiten der Lernberatung, klären den aktuellen Unterstützungsbedarf und besprechen den weiteren Ablauf. Dabei weisen wir auch darauf hin, unter welchen Umständen eine Kostenübernahme durch das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) möglich ist – etwa, wenn eine seelische Belastung oder Teilleistungsstörung vorliegt.
Pädagogische Diagnostik und Förderplanung
Vor Beginn der Beratung führen wir eine pädagogische Diagnostik durch,
die etwa zwei bis drei Stunden dauert. Dabei arbeiten wir mit aktuellen, wissenschaftlich anerkannten Test- und Beobachtungsverfahren, analysieren Lernstrategien, Konzentrationsfähigkeit und Motivation und werten alle Ergebnisse sorgfältig aus.
Im Anschluss folgt ein 45-minütiges Auswertungsgespräch mit den Eltern, in dem die Ergebnisse erklärt und ein individueller Lernplan erstellt werden.
Kosten für Diagnostik, Auswertung & Lernplan: 198 €
Diese Phase bildet die Grundlage für die anschließende Lerntherapie.
Durchführung der Lerntherapie
Die Lerntherapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Die Dauer der Sitzungen richtet sich nach dem Alter des Kindes.
Altersgruppe Dauer pro Einheit Preis pro Einheit Monatspauschale (4 Termine)
Kinder 5 – 8 Jahre 45 Minuten 75 € 280 €
ab 9 Jahren 60 Minuten 89 € 340 €
Die Monatsbuchung erfolgt im Voraus und bietet Planungssicherheit für Familien sowie eine kontinuierliche, verlässliche Begleitung der Kinder. Jede Therapiestunde beinhaltet Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und individuelles Übungsmaterial. Regelmäßige Elterngespräche und kurze Feedbackrunden sind im Preis enthalten.
Förderung und Finanzierung
Die Lerntherapie ist grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt nach § 35a SGB VIII
die Kosten teilweise oder vollständig übernehmen –
zum Beispiel, wenn eine seelische Belastung oder Teilleistungsstörung diagnostiziert wurde.
Wir beraten Sie hierzu individuell und unterstützen bei der Antragstellung.
Zahlungsmodalitäten
Alle Leistungen werden im Voraus bezahlt.
Die Zahlung kann monatlich oder als Einzelsitzungen erfolgen.
Die monatliche Buchung sichert feste Plätze und eine kontinuierliche Begleitung Ihres Kindes.
